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Beschreibung
vor 11 Monaten
Bei Schönheitsreparaturen kann man als Vermieter ganz schön ins
Fettnäpfchen treten, wenn man im Mietvertrag eine unwirksame
Klausel verwendet. Die Gerichte – allen voran der Bundesgerichtshof
(BGH) – haben über die Jahre viele Standardklauseln gekippt.
Fettnäpfchen treten, wenn man im Mietvertrag eine unwirksame
Klausel verwendet. Die Gerichte – allen voran der Bundesgerichtshof
(BGH) – haben über die Jahre viele Standardklauseln gekippt.
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