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  4. Nachträglich Aufzug eingebaut: Kann ich die Wartungskosten auf den Mieter umlegen?
Nicht alles, was du als Hausgeld an die WEG zahlst, kannst du auch
einfach an deine Mieter weiterreichen – das wäre zu schön.
Tatsächlich darfst du nur die sogenannten umlagefähigen Nebenkosten
auf den Mieter umlegen, und das auch nur, wenn das im Mietvertrag
sauber geregelt ist.
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„Nachträglich Aufzug eingebaut: Kann ich die Wartungskosten auf den Mieter umlegen?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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