Nachträglich Aufzug eingebaut: Kann ich die Wartungskosten auf den Mieter umlegen?
Ein Blick ins Hausgeld & in die umlagefähigen Kosten
3 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Nicht alles, was du als Hausgeld an die WEG zahlst, kannst du auch
einfach an deine Mieter weiterreichen – das wäre zu schön.
Tatsächlich darfst du nur die sogenannten umlagefähigen Nebenkosten
auf den Mieter umlegen, und das auch nur, wenn das im Mietvertrag
sauber geregelt ist.
einfach an deine Mieter weiterreichen – das wäre zu schön.
Tatsächlich darfst du nur die sogenannten umlagefähigen Nebenkosten
auf den Mieter umlegen, und das auch nur, wenn das im Mietvertrag
sauber geregelt ist.
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