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  4. Vertanstaltungsvertragsrecht II (Nichteinhaltung und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen)
In der 5. Folge von Live Entertainment Law für Profis, dem
Podcast-Tutorial  der Kanzlei Michow&Ulbricht
Rechtsanwälte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der
Veranstaltungsbranche, knüpft Prof. Jens Michow im Gespräch mit
der Veranstalterin Inke Möller an die 4. Episode, und damit die
erste von drei geplanten Tutorials zum
Veranstaltungsvertragsrecht, an. Nachdem es dort um die
Bindungswirkung von per E-Mail getroffenen Auftrittsverträgen
ging, sprechen die beiden nun über die Rechtsfolgen der
Nichteinhaltung zustande gekommener Verträge sowie die
rechtlichen Konsequenzen von Unmöglichkeit der Vertragserfüllung
und der Schlechterfüllung von Verträgen. Anhand zahlreicher
Praxisbeispiele stellt der Veranstaltungsrechtsexperte dar, in
welchen Fällen die Parteien das Unmöglichwerden einer
Vertragserfüllung zu vertreten und in welchen Fällen sie es nicht
zu vertreten haben und mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie
jeweils zu rechnen haben. Dabei gehen die Gesprächspartner
beispielsweise der Veranstaltungsabsage wegen schlechten Wetters,
der Vertragskündigung wegen angeblicher Verletzung eines
vereinbarten Gebietsschutzes oder rechtsextremer Äußerungen eines
Künstlers ein. Von besonderem Interesse für die Praxis dürfte
auch die Auseinandersetzung mit der Frage sein, welche Ansprüche
Künstlern bzw. ihren Agenturen zustehen, wenn ein Partner einen
unstreitig geschlossenen Vertrag kündigt.
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„Vertanstaltungsvertragsrecht II (Nichteinhaltung und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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