Das neue Informationsfreiheitsgesetz im Öffentlichen Dienst
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Zum Informationsfreiheitsgesetz stellt sich Vors.-Stv. und
Bereichsleiter Dienstrecht Eckehard Quin u.a. der Frage: warum
braucht es überhaupt ein neues Gesetz? Für wen gilt das
Antragsrecht? Und wie steht es um die rechtliche Absicherung für
öffentlich Bedienstete?
Bereichsleiter Dienstrecht Eckehard Quin u.a. der Frage: warum
braucht es überhaupt ein neues Gesetz? Für wen gilt das
Antragsrecht? Und wie steht es um die rechtliche Absicherung für
öffentlich Bedienstete?
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