Schweigen? Lügen? Das ist erlaubt!

Schweigen? Lügen? Das ist erlaubt!

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? Von wegen!
11 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel. 

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Richtig oder falsch?

Kommt drauf an. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, wer
reden muss, wer schweigen oder sogar lügen darf. Für wen was
gilt, hängt nicht nur davon ab, ob wir uns im Zivil- oder im
Strafprozess befinden, sondern auch davon, welche Rolle man
innehat. Was für Angeklagte gilt, gilt noch lange nicht für
Zeuginnen und Zeugen. Manchmal darf man sogar lügen! Im
Strafverfahren jedenfalls. Im Zivilverfahren nicht, sonst
wechselt man von dort ganz schnell ins Strafrecht und
schlimmstenfalls auf die Anklagebank.

Fun Fact: Auch im Zivilprozess darf man schweigen. Das wird man
allerdings bitter bereuen, denn das Gericht entscheidet nur über
das, was die Parteien auch vorgetragen haben. Und: Widersprichst
Du dem Gegner nicht, hast Du Pech gehabt.

Auskunftsverweigerungsrecht

Zeugnisverweigerungsrecht

§§ 383 ff ZPO

§§ 52 ff StPO

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