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Beschreibung
vor 10 Monaten
Bösgläubig handelt, wer eine eingetragene Marke gar nicht selbst
benutzen möchte, sondern nur als Sperrmarke zur Behinderung des
Wettbewerbs einsetzt. Wie so häufig lässt sich der Vorsatz
allerdings nur schwer nachweisen. Wie man im Ernstfall dagegen
vorgehen und wie man sich präventiv schützen kann, besprechen wir
in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für
Start-Ups und eCommerce“.
benutzen möchte, sondern nur als Sperrmarke zur Behinderung des
Wettbewerbs einsetzt. Wie so häufig lässt sich der Vorsatz
allerdings nur schwer nachweisen. Wie man im Ernstfall dagegen
vorgehen und wie man sich präventiv schützen kann, besprechen wir
in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für
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