Finanzamt im Bordell (Schon wieder!) DAS wird teuer! Neues Urteil!

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Aktuelle Top News rund um Ihr Geld, die Steuer und das Finanzamt
ledererlaw

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Frankfurt am Main

Beschreibung

vor 5 Monaten

Was wie ein schlechter Witz klingt, ist Realität: Das Finanzamt
will vom Betreiber eines Bordells 19 % Umsatzsteuer auf alle
Einnahmen der Prostituierten – rückwirkend für drei Jahre! Ein
Fall aus NRW, der es bis vor den Bundesfinanzhof geschafft hat.
Im Video erklärt RA Lederer, wie der Gerichtsprozess lief, warum
das Urteil für tausende Unternehmer:innen in Deutschland
gefährlich werden kann – und ob das Finanzamt bald auch in deine
Firma kommt. Jetzt anschauen – und unbedingt teilen!
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Bundesfinanzhof, veröffentlicht am 5. Juni 2025, Beschluss vom
30. April 2025, XI B 33/24:


https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520158/

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