Aktuelle Bewertung der 50+1 Regel
85 Sekunden
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Das Bundeskartellamt betont in seiner vorläufigen Bewertung vom
16. Juni 2025, dass die 50 + 1 Regel grundsätzlich mit nationalen
und EU Kartellrecht vereinbart ist. Allerdings gelten bestimmte
Voraussetzungen, damit die Ausnahme Regelung aufrecht erhalten
bleiben kann.
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