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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Bestehen und die Reichweite der
Mitbestimmung des Betriebsrats beim
Hinweisgeberschutzgesetz wurde bisher immer
kontrovers diskutiert. Nun hat sich das Arbeitsgericht
Zwickau hierzu positioniert - eine
"Muss-ich-kennen"-Entscheidung für Betriebsräte!
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