Tutorial XLVII - Privatklageverfahren
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Einige Delikte hat der Gesetzgeber als Privatklagedelikte
ausgestaltet: Da soll nicht weiter durch Einschalten der Justiz
eskaliert werden, sondern die Bürgerin und der Bürger kann selbst
zum Ankläger werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich
ist, wann sich die Staatsanwaltschaft dann doch einschaltet und
warum das auch im prozessualen Gutachten relevant werden kann,
erklären wir hier.
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