Getränkemarken als Arbeitsentgelt eines voll freigestellten BR-Mitglieds? (BAG-Entscheidung)
Hat ein BR-Mitglied Anspruch auf zusätzliche Getränkemarken, auch
wenn er freigestellt und nicht mehr im Außendienst ist?
11 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Kann ein Betriebsratsmitglied Getränkemarken für
Außendienstmitarbeiter beanspruche, auch wenn er aufgrund einer
vollen Freistellung nicht mehr im Außendienst
tätig ist? Hier ist die Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts für Dich.
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