Mutterschutz nach Fehlgeburt: Was sich ab 1. Juni 2025 rechtlich ändert

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Was sich ab 1. Juni 2025 rechtlich ändert

vor 1 Jahr
B·A·D-Podcast
25 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr

Ein Moment, der Vieles verändert: eine Fehlgeburt. Ab dem 1. Juni
2025 erhalten betroffene Frauen erstmals Anspruch auf
Mutterschutz. Das neue Mutterschutzanpassungsgesetz schließt eine
lang bestehende Lücke. In unserer neuen Folge erklärt unser
Kollege Patrick Aligbe, Rechtsreferent bei B·A·D, diese
bedeutende Gesetzesänderung und geht auf die Themen ein, die in
der Praxis immer noch häufig vergessen werden: die rechtlichen
Unsicherheiten rund um Beschäftigungsverbote,
Gefährdungsbeurteilungen und Schutzpflichten des Arbeitgebers -
ein Plädoyer für Achtsamkeit, Verantwortung und gute
Arbeitsbedingungen.


Mehr Infos auf: https://info.bad-gmbh.de/mutterschutz-2025
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