#17 Die Bundeswehr leistet Amtshilfe in Zeiten Corona
10 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Alle Behörden des Bundes und der Länder dürfen sich
gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Das regelt
Artikel 35 des Grundgesetzes. Für die Bundeswehr
heißt das technisch-logistische
Unterstützung. Die reicht von der Versorgung mit Lebensmitteln
über den Aufbau von Feldbetten bis hin zu umfangreicher
sanitätsdienstlicher Versorgung. Der Nationale Territoriale
Befehlshaber und Inspekteur der Streitkräftebasis,
Generalleutnant Martin Schelleis, erläutert, wie die Bundeswehr
zurzeit ganz konkret hilft.
Wenn Ihr Fragen oder Themenvorschläge zum Podcast habt,
schreibt uns: podcast@bundeswehr.org
Weitere Informationen gibt es hier:
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/coronavirus-bundeswehr
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