29.04. Skandalvideo auf Sylt: So fällt die Strafe aus
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vor 7 Monaten
Heute im Fokus: Ein Jahr nach dem Skandal-Video von Sylt hat die
Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die „Ausländer
raus“-Gesänge werden nicht bestraft, für den angedeuteten
Hitlergruß und das imitierte Hitlerbärtchen gibt es einen
Strafbefehl. Du hast Feedback zum neuen Format? Dann schreib uns
gerne eine E-Mail an audio@noz-digital.de oder nimm an unserer
Umfrage zum Podcast teil: https://de.research.net/r/fokus-sh.
Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die „Ausländer
raus“-Gesänge werden nicht bestraft, für den angedeuteten
Hitlergruß und das imitierte Hitlerbärtchen gibt es einen
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