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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit jeder Folge ein bisschen schlauer! Strafverteidiger Dr.
Alexander Stevens und Mr. "So geht Recht" Christian Klages stellen
mit echten Gerichtsurteilen auf unterhaltsame und amüsante Weise
das Wissen des Anderen und ihrer Zuhörer*innen auf die Probe.
In dieser Folge geht es um die Frage, ob man einen Diebstahl
begeht, wenn man den Gegenstand wieder zurückbringt und ob der
Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle leisten muss,
wenn die Krankheit selbst verschuldet ist.
Nächsten Donnerstag geht es weiter mit einer neuen Folge "So
geht Recht"
Weitere spannende Informationen und News zum Podcast findest du
hier:
"so geht Recht" der Podcasts bei TrueCrimes.de
Social Media Kanäle von Christian
Instagram: sogehtrecht
YouTube: @sogehtrecht
TikTok: @sogehtrecht
Social Mediakanäle von Alex:
Instagram: dr.alexanderstevens
Quellen
Fall 1:
OLG Celle
NJW 1967, 1921
Fall 2:
LAG Frankfurt a.M.
Urteil vom 23.7.2013
4 Sa 617/13
Alexander Stevens und Mr. "So geht Recht" Christian Klages stellen
mit echten Gerichtsurteilen auf unterhaltsame und amüsante Weise
das Wissen des Anderen und ihrer Zuhörer*innen auf die Probe.
In dieser Folge geht es um die Frage, ob man einen Diebstahl
begeht, wenn man den Gegenstand wieder zurückbringt und ob der
Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle leisten muss,
wenn die Krankheit selbst verschuldet ist.
Nächsten Donnerstag geht es weiter mit einer neuen Folge "So
geht Recht"
Weitere spannende Informationen und News zum Podcast findest du
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"so geht Recht" der Podcasts bei TrueCrimes.de
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Quellen
Fall 1:
OLG Celle
NJW 1967, 1921
Fall 2:
LAG Frankfurt a.M.
Urteil vom 23.7.2013
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