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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden – die SCHUFA darf
erledigte Einträge nicht mehr 3 Jahre speichern! Heißt: Wenn du
deine Schulden bezahlt hast, muss der Eintrag sofort gelöscht
werden.
erledigte Einträge nicht mehr 3 Jahre speichern! Heißt: Wenn du
deine Schulden bezahlt hast, muss der Eintrag sofort gelöscht
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