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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung
durchführt, ohne den Betriebsrat ordnungsgmäß beteiligt zu haben,
ist der erste Gedanke: Einstweilige Verfügung auf
Unterlassung! Ob das geht, ist allerdings streitig - und
das LAG Nürnberg steht (leider) im "Nein"-Lager.
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