Anspruch auf Unterlassung Betriebsänderung - LAG Nürnberg im "Nein"-Lager

Anspruch auf Unterlassung Betriebsänderung - LAG Nürnberg im "Nein"-Lager

Das LAG Nürnberg hat kürzlich einen Unterlassungsanspruch eines Betriebsrats abgelehnt
18 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 8 Monaten

Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung
durchführt, ohne den Betriebsrat ordnungsgmäß beteiligt zu haben,
ist der erste Gedanke: Einstweilige Verfügung auf
Unterlassung! Ob das geht, ist allerdings streitig - und
das LAG Nürnberg steht (leider) im "Nein"-Lager.

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