#16 «Sexblindes» Recht, das dennoch diskriminiert
Ein Plädoyer für ein neues Verständnis von Gleichstellung
48 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Die Gleichberechtigung ist ein zentrales Element im
Grundrechtskatalog der Verfassung. Und dennoch weisen die Praxis
der Gerichte und auch die Lehre zu Artikel 8 der Bundesverfassung,
der unter anderem die Gleichberechtigung von Mann und Frau
vorschreibt, eine ganze Reihe von Lücken auf. Da und dort
zementiert das so verstandene Diskriminierungsverbot bestehende
Ungleichheiten oder verstärkt sie sogar. Das muss dringend geändert
werden, sagt die Rechtswissenschaftlerin Elisabeth Joller, und sie
zeigt auf, dass der Staat in der Pflicht steht, wenn es um die
Herstellung von Gleichheit geht.
Grundrechtskatalog der Verfassung. Und dennoch weisen die Praxis
der Gerichte und auch die Lehre zu Artikel 8 der Bundesverfassung,
der unter anderem die Gleichberechtigung von Mann und Frau
vorschreibt, eine ganze Reihe von Lücken auf. Da und dort
zementiert das so verstandene Diskriminierungsverbot bestehende
Ungleichheiten oder verstärkt sie sogar. Das muss dringend geändert
werden, sagt die Rechtswissenschaftlerin Elisabeth Joller, und sie
zeigt auf, dass der Staat in der Pflicht steht, wenn es um die
Herstellung von Gleichheit geht.
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