Buwog-Urteil "unerträglich": Grasser muss 4 Jahre in Haft
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vor 1 Jahr
25. März 2025: Der vorläufige Schluss-wie Höhepunkt in der
Causa Buwog, die 2004 ihren Anfang nahm. Der
Oberste Gerichtshof bestätigt im Wesentlichen das Ersturteil von
Richterin Marion Hohenecker aus dem Jahr 2020.
Hohenecker sei - entgegen der Meinung der Strafverteidiger von
Karl-Heinz Grasser, Walter
Meischberger und Co. - nicht befangen. Grasser muss
allerdings nicht acht, sondern "nur" vier Jahre in Haft. Woher
die Höhe rührt und warum die Anwälte beim Prozess zu niedrig
gesessen sind, das erklären unmittelbar nach der
Urteilsbestätigung Christian Böhmer
undRaffaela Lindorfer am 41. Tresen der Milchbar
mit Johanna Hager.
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