Frau mit sichtbaren Tattoos darf Polizistin werden
Eine Frau wird nicht für den Vorbereitungsdienst bei der
Kriminalpolizei zugelassen. Die Begründung: Tattoos auf ihren
Händen. Das Gericht betonte aber, auf das Motiv komme es an. Was
erlaubt ist? Die Urteile der Woche.
4 Minuten
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Jede Woche werden in deutschen Gerichtssälen wichtige und interessante Urteile gesprochen. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen in diesem Podcast die bedeutendsten und interessantesten Entscheidungen in Kurzform.
Beschreibung
vor 11 Monaten
Eine Frau wird nicht für den Vorbereitungsdienst bei der
Kriminalpolizei zugelassen. Die Begründung: Tattoos auf ihren
Händen. Das Gericht betonte aber, auf das Motiv komme es an. Was
erlaubt ist? Die Urteile der Woche.
Kriminalpolizei zugelassen. Die Begründung: Tattoos auf ihren
Händen. Das Gericht betonte aber, auf das Motiv komme es an. Was
erlaubt ist? Die Urteile der Woche.
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