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Beschreibung
vor 1 Jahr
Eine Frau wird nicht für den Vorbereitungsdienst bei der
Kriminalpolizei zugelassen. Die Begründung: Tattoos auf ihren
Händen. Das Gericht betonte aber, auf das Motiv komme es an. Was
erlaubt ist? Die Urteile der Woche.
Kriminalpolizei zugelassen. Die Begründung: Tattoos auf ihren
Händen. Das Gericht betonte aber, auf das Motiv komme es an. Was
erlaubt ist? Die Urteile der Woche.
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