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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) nennt «private
Personen», ohne sie zu definieren. Mit Anwaltskollegin und
Spezialgast Sarah Bischof diskutiert Martin Steiger über den
Begriff der «privaten Personen». Dabei fragen sich die beiden unter
anderem, ob es wirklich beabsichtigt ist, dass Beamte nicht unter
die meisten Strafbestimmungen im DSG fallen.
Personen», ohne sie zu definieren. Mit Anwaltskollegin und
Spezialgast Sarah Bischof diskutiert Martin Steiger über den
Begriff der «privaten Personen». Dabei fragen sich die beiden unter
anderem, ob es wirklich beabsichtigt ist, dass Beamte nicht unter
die meisten Strafbestimmungen im DSG fallen.
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