Episode 38 - Strafvollstreckung
51 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur Ermittlungs- und
Anklagebehörde, sondern auch Vollstreckungsbehörde. Ist ein
Urteil rechtskräftig, muss sie dafür sorgen, dass die
Verurteilten auch ihre Strafe antreten. Und sie haben mehr als
nur ein Wörtchen mitzureden bei der Frage vorzeitiger
Haftentlassungen, bei der Frage des Strafaufschubs - und beim
Wiedereinfangen geflohener Inhaftierter. Staatsanwältin/GL’in
Anke Bittig ist ein Urgestein der Berliner Strafvollstreckung und
berichtet unter anderem von einem Fall, in dem ein Mörder, bei
dem sogar die „besondere schwere der Schuld“ festgestellt wurde,
versuchte, seine Strafe in seinem Heimatland abzusitzen.
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