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Beschreibung
vor 1 Jahr
Welcher Betriebsrat ist bei der Einführung einer
elektronischen Zeiterfassung zuständig? Und
reichen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen aus? Darum ging es in den
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und
Landesarbeitsgerichts Köln.
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