Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)

Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)

vor 1 Jahr
Ist der Konzernbetriebsrat bei elektronischer Zeiterfassung zuständig?
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Welcher Betriebsrat ist bei der Einführung einer
elektronischen Zeiterfassung zuständig? Und
reichen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen aus? Darum ging es in den
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und
Landesarbeitsgerichts Köln.

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