Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)
Ist der Konzernbetriebsrat bei elektronischer Zeiterfassung
zuständig?
15 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Welcher Betriebsrat ist bei der Einführung einer
elektronischen Zeiterfassung zuständig? Und
reichen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen aus? Darum ging es in den
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und
Landesarbeitsgerichts Köln.
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