Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)

Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)

Ist der Konzernbetriebsrat bei elektronischer Zeiterfassung zuständig?
15 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 10 Monaten

Welcher Betriebsrat ist bei der Einführung einer
elektronischen Zeiterfassung zuständig? Und
reichen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen aus? Darum ging es in den
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und
Landesarbeitsgerichts Köln.

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