2.3 Die Akte Felix: Eine fristlose Kündigung
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Während der Medizinische Dienst der Krankenversicherung keine
ärztlichen Mängel erkennt, sprechen die vom Gericht beauftragten
Gutachter von groben Behandlungsfehlern. Die Entscheidung
darüber, welche Einschätzung zutrifft, liegt bei den Richtern des
Landgerichts Aurich. Ein neuer Arbeitgeber hat dem beklagten Arzt
inzwischen fristlos gekündigt. Die Klage dagegen endet mit einem
Vergleich – und einer Abfindung für den Mediziner.
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