Digitale Barrierefreiheit - Was es zu beachten gilt
18 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
europaweit in Kraft. Damit wird die digitale Barrierefreiheit in
vielen Bereichen gesetzlich verpflichtend. Das bedeutet, dass
Websites, Onlineshops, Apps und digitale Dienste so gestaltet
sein müssen, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar
sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Coralie
Schneider und David Hagestedt, beide aus dem Bereich
Web-Produktmanagement und Web-Anwendungen bei NORDWEST, erzählen
unter anderem, welche Vorgaben für wen gelten, welche Hilfsmittel
zur Umsetzung es gibt und wie NORDWEST beim eSHOP unterstützt.
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