069 Aufdeckung: Auch Sanierungsberater sind zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet

069 Aufdeckung: Auch Sanierungsberater sind zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet

REstart.069 – Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen – Dr. Martin Bürmann und Gerhard Müller von Falk heißen Sie herzlich willkommen!
9 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten
Im Sanierungsprozess stößt man gelegentlich auf Straftaten der
Vergangenheit. Beratungsleistungen ohne Gegenwert,
Angestelltenverträge ohne Arbeitsleistung oder Serviceverträge ohne
Serviceleistungen sind die Klassiker. Betriebsausgaben ohne
Gegenwert sind auch steuerlich relevant. Das kann zu weitreichenden
zivil- und strafrechtlichen Folgen führen. Wie man sich als neuer
Geschäftsführer oder Sanierungsberater dann korrekt verhält,
erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem
prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

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