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Beschreibung
vor 1 Jahr
Schöne Nachrichten zum Jahresstart: Gehörlosen Menschen wird der
Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
Der Bundesrat passt Art. 9 der Hilfsmittelverordnung an, so dass
auch Menschen ohne Anstellung im Bewerbungsprozess auf die Hilfe
eines Gebärdensprachdolmetschenden zählen dürfen.
Das entspricht der Forderung meines Vorstosses «Einstieg in den
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung erleichtern
– Unterstützung und Dienstleistungen Dritter im
Bewerbungsverfahren sicherstellen» vom März 2024.
Es ist mir ein grosses Anliegen, dass alle Menschen in der
Schweiz einen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Denn in
den meisten Fällen gilt: Wer arbeitet, kann seine Existenz
sichern und geht einer sinnstiftenden Tätigkeit nach.
Mehr dazu und zu weiteren Bereichen in denen die Eintrittshürden
in den Arbeitsmarkt abgebaut werden können, im
Wochenkommentar.
Zur Motion:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243156
Zur Medienmitteilung:
https://www.sgb-fss.ch/de/aktuell/dolmetschdienste-bei-bewerbungsgespraechen-werden-ab-2025-von-der-iv-finanziert/
Zum This-Priis:
https://svazurich.ch/ueber-uns/sva-zuerich/unser-engagement/this-priis/award.html
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