Umsatzsteuer auf Onlineveranstaltungen – Wenig schmackhaft!

Umsatzsteuer auf Onlineveranstaltungen – Wenig schmackhaft!

22 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29. April 2024 zur
Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen geäußert. Die
Ausführungen des BMF verwundern in einzelnen Punkten, ziehen aber
auch einen Handlungsbedarf der Kursanbieter nach sich. Es bleibt
abzuwarten, ob die Rechtsprechung dieser Ansicht folgen wird.
Zunächst empfiehlt es sich jedoch den Kochvorgaben der Küche des
BMF zu folgen, wenn man nicht riskieren will, dass einem die
Betriebsprüfung die Suppe versalzt.





Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!





Verpassen Sie keine Änderungen im Steuerrecht mehr und folgen Sie
uns auf: 


LinkedIn: ⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/company/ckss/⁠⁠⁠⁠


YouTube:
⁠⁠⁠⁠https://www.youtube.com/@ckss-fachanwaltefursteuerr7134⁠⁠⁠⁠


Webseite: ⁠⁠⁠⁠https://ckss.de⁠⁠⁠⁠





Produktion: BroMedia Berlin, ⁠⁠⁠⁠https://bromedia.berlin

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: