
Umsatzsteuer auf Onlineveranstaltungen – Wenig schmackhaft!
22 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29. April 2024 zur
Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen geäußert. Die
Ausführungen des BMF verwundern in einzelnen Punkten, ziehen aber
auch einen Handlungsbedarf der Kursanbieter nach sich. Es bleibt
abzuwarten, ob die Rechtsprechung dieser Ansicht folgen wird.
Zunächst empfiehlt es sich jedoch den Kochvorgaben der Küche des
BMF zu folgen, wenn man nicht riskieren will, dass einem die
Betriebsprüfung die Suppe versalzt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
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