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  4. Wie in Rothenthurm kein Waffenplatz gebaut wurde
Die Schweiz ist das einzige Land, in welchem der Moorschutz in
der Verfassung festgeschrieben ist. In Artikel 78, Absatz 5
unserer Bundesverfassung steht nämlich:

Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und
gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin
weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden.

Normalerweise regelt die Bundesverfassung als oberstes Organ des
Schweizer Rechtssystems aber keine so konkreten Sachverhalte und
so überrascht es nicht, dass dieser Absatz über eine erfolgreiche
Volksinitiative 1987 in die Verfassung geschrieben wurde.

Interessanterweise war der Auslöser dafür aber nicht
vordergründig die Sorge um die Moore im schönen Schweizerland,
sondern entstand vielmehr durch den lokalen Widerstand gegen
einen neuen Waffenplatz der Armee im Gebiet von Rothenthurm im
Kanton Schwyz.

Stephanie Müller ist in der Nähe des fraglichen Gebiets
aufgewachsen und hat die verschiedenen Akteure und Akteurinnen
sowie die jeweiligen Motive in ihrem 2023 veröffentlichten Buch
“Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz". aufgearbeitet. Nun
hat sie den Weg zu uns in die Zeitgenossenschaft gefunden und
wird uns erzählen, wie es den Einwohner des kleinen Dorfes im
Herzen der Zentralschweiz gelungen ist, sich erfolgreich gegen
die Pläne des übermächtig wirkenden Eidgenössische
Militärdepartements zu wehren.

Diese Folge der Zeitgenossenschaft ist auf den gängigen Podcast
Portalen oder auf unserer Homepage

www.zeit-genossenschaft.ch zu hören.

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„Wie in Rothenthurm kein Waffenplatz gebaut wurde“

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