Tutorial XXXIV - Gefahr im Verzug

Tutorial XXXIV - Gefahr im Verzug

12 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

Sollte der Ermittlungsrichter nicht erreichbar sein, dürfen auch
die Staatsanwaltschaft und die Polizei bestimmte Maßnahmen
anordnen. Dann muss aber „Gefahr im Verzug“ vorliegen. Wann aber
ist das der Fall? Wozu dient der Richtervorbehalt überhaupt? Und
welche klausurrelevanten Probleme ergeben sich daraus?

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