Tutorial XXXIV - Gefahr im Verzug
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Sollte der Ermittlungsrichter nicht erreichbar sein, dürfen auch
die Staatsanwaltschaft und die Polizei bestimmte Maßnahmen
anordnen. Dann muss aber „Gefahr im Verzug“ vorliegen. Wann aber
ist das der Fall? Wozu dient der Richtervorbehalt überhaupt? Und
welche klausurrelevanten Probleme ergeben sich daraus?
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