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Beschreibung
vor 1 Jahr
"Erfährt ein Priester von mutmaßlichen Straftaten im Rahmen einer
Beichte, darf er sie nicht selbst anzeigen oder gegenüber anderen
offenbaren. Er soll aber den Beichtenden dazu anhalten, selbst
Konsequenzen zu ziehen" (vgl. Französische
Bischofskonferenz).
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