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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das neue Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz ermöglicht
Verantwortlichen, die Auskunft bei missbräuchlichen bzw.
offensichtlich unbegründeten Begehren zu verweigern. Martin Steiger
diskutiert mit Anwaltskollege Jonas Baeriswyl in zwei Teilen, was
für ein Umgang mit Auskunftsbegehren für Verantwortliche und
betroffene Personen empfehlenswert ist, gerade auch bei
missbräuchlichen Auskunftsbegehren.
Verantwortlichen, die Auskunft bei missbräuchlichen bzw.
offensichtlich unbegründeten Begehren zu verweigern. Martin Steiger
diskutiert mit Anwaltskollege Jonas Baeriswyl in zwei Teilen, was
für ein Umgang mit Auskunftsbegehren für Verantwortliche und
betroffene Personen empfehlenswert ist, gerade auch bei
missbräuchlichen Auskunftsbegehren.
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