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Beschreibung
vor 4 Jahren
Laut Definition bedeutet Verleumdung, dass jemand über eine andere
Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt und dabei weiß, dass
diese nicht der Wahrheit entsprechen. Bei jener Behauptung muss es
sich um die Kundgabe einer Tatsache handeln und nicht etwa um ein
persönliches Werturteil. Aber sie ist von übler Nachrede und auch
der Beleidigung klar abzugrenzen. Allerdings: Alle drei Taten sind
im Sinne des Strafgesetzbuchs echte Straftaten die zur Anzeige
kommen können. Viel Erfolg weiterhin, euer Dozent Thomas G. Montag
Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt und dabei weiß, dass
diese nicht der Wahrheit entsprechen. Bei jener Behauptung muss es
sich um die Kundgabe einer Tatsache handeln und nicht etwa um ein
persönliches Werturteil. Aber sie ist von übler Nachrede und auch
der Beleidigung klar abzugrenzen. Allerdings: Alle drei Taten sind
im Sinne des Strafgesetzbuchs echte Straftaten die zur Anzeige
kommen können. Viel Erfolg weiterhin, euer Dozent Thomas G. Montag
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