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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die strafrechtliche Verfolgung hängt nicht allein von der bekannten
Dreiwochenfrist ab. Bei einem gut gestellten Eigenantrag drückt die
Staatsanwaltschaft auch nach dieser Frist oft noch ein Auge zu.
Aber was passiert bei Fremdanträgen durch die
Sozialversicherungsträger, bei besonderen Auffälligkeiten kurz vor
dem Antrag oder wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse
abgewiesen wird? Praxisnahe Antworten finden wir gemeinsam mit
unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen
Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Dreiwochenfrist ab. Bei einem gut gestellten Eigenantrag drückt die
Staatsanwaltschaft auch nach dieser Frist oft noch ein Auge zu.
Aber was passiert bei Fremdanträgen durch die
Sozialversicherungsträger, bei besonderen Auffälligkeiten kurz vor
dem Antrag oder wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse
abgewiesen wird? Praxisnahe Antworten finden wir gemeinsam mit
unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen
Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
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