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Für ein paar Jahre gab es in Berlin sogar zwei
Staatsanwaltschaften - die Staatsanwaltschaft II befasste sich
mit der Aufarbeitung von Straftaten durch Funktionsträger in der
DDR, also insbesondere auch mit der Strafbarkeit der
Richter:innen und Staatsanwält:innen in der DDR bei der Anwendung
von DDR-Strafrecht. Und der Frage, welche DDR-Urteile Bestand
haben konnten - und welche nicht. Oberstaatsanwalt Andreas
Eckert, damals gerade noch Berufsanfänger, berichtet von dieser
historisch einmaligen Arbeit.
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„Episode 32 - DDR-Unrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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