Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was wir jetzt wissen müssen!
vor 3 Jahren
Daniel Vogler: Geschäftsführer, ZMI GmbH
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil beschlossen,
dass zukünftig eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu
erfassen. Das BAG beruft sich dabei auf ein bereits im Mai 2019
gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Schon vor drei
Jahren hatte dieser eigentlich die Mitgliedsstaaten in die Pflicht
genommen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Passiert
ist seitdem kaum etwas. Bis jetzt. Was genau das BAG entschieden
hat und was die Entscheidung für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen
zukünftig bedeutet besprechen wir heute mit Daniel Vogler,
Geschäftsführer des ZMI, einem führenden Software Lösungsanbieter
für Personalzeiterfassung.
dass zukünftig eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu
erfassen. Das BAG beruft sich dabei auf ein bereits im Mai 2019
gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Schon vor drei
Jahren hatte dieser eigentlich die Mitgliedsstaaten in die Pflicht
genommen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Passiert
ist seitdem kaum etwas. Bis jetzt. Was genau das BAG entschieden
hat und was die Entscheidung für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen
zukünftig bedeutet besprechen wir heute mit Daniel Vogler,
Geschäftsführer des ZMI, einem führenden Software Lösungsanbieter
für Personalzeiterfassung.
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