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Beschreibung
vor 1 Jahr
Rein rechtlich kann man sich nur über falsche
Tatsachenbehauptungen wehren, meint Jurist Ulrich Vosgerau am
Stammtisch bei Julian M. Plutz. Doch Tatsachen und Meinungen sind
immer miteinander vermengt. Seine persönliche Erfahrung mit
Correctiv spielt dabei eine zentrale Rolle.
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