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Beschreibung
vor 1 Jahr
Was gilt, wenn der elektronische Rechtsverkehr nicht funktioniert,
weil eine Plattform nicht verfügbar ist? Martin Steiger diskutiert
mit den Spezialgästen Claudia Schreiber und Daniel Kettiger, wo das
Problem beim einschlägigen Art. 26 des neuen Bundesgesetzes über
die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz
(BEKJ) liegt und wie die Bestimmung gerettet werden könnte.
weil eine Plattform nicht verfügbar ist? Martin Steiger diskutiert
mit den Spezialgästen Claudia Schreiber und Daniel Kettiger, wo das
Problem beim einschlägigen Art. 26 des neuen Bundesgesetzes über
die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz
(BEKJ) liegt und wie die Bestimmung gerettet werden könnte.
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