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Beschreibung
vor 1 Jahr
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 07.07.2024 müssen mit
folgenden Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein: -
Notbremsassistent - Notfall-Spurhalteassistent -
Müdigkeitserkennung - Intelligenter Geschwindigkeitsassistent -
Rückfahrassistent - Notbremslicht - Unfalldatenspeicher
folgenden Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein: -
Notbremsassistent - Notfall-Spurhalteassistent -
Müdigkeitserkennung - Intelligenter Geschwindigkeitsassistent -
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