Tutorial XI - Verkehrsdaten, § 100g StPO

Tutorial XI - Verkehrsdaten, § 100g StPO

vor 2 Jahren
9 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Rückverfolgung von Spuren, insbesondere
Internetprotokoll-Adressen, im Netz und in den sozialen Medien ist
eines der wesentlichen Ermittlungswerkzeuge zur Namhaftmachung von
Beschuldigten in Verfahren wegen Hatecrime. Die Verkehrsdaten nach
§ 100g StPO spielen dafür eine wesentliche Rolle.
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