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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wenn eine Tat nicht persönlich vorwerfbar ist, kann keine
Bestrafung erfolgen. Der Beschuldigte handelt ohne Schuld. Das
kann auf seiner Strafunmündigkeit beruhen, auf
Rauschmittelbeeinflussung oder auch auf psychischen Erkrankungen?
Und jetzt? Wie geht man damit in der Examensklausur und in der
Praxis um?
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