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"Kompost & Konfetti - der ARD Garten-Podcast" ist der Podcast für alle, die nicht abwarten können, im Garten loszulegen. Jede Woche geben die Hosts Tobi und Maria darin die besten Tipps zum Gärtnern.
Beschreibung
vor 1 Jahr
Es ist Sommer, es ist warm, da möchte sich jeder gern mal abkühlen.
Viele haben einen Pool im Garten stehen. Aber geht das so ohne
weiteres? Wie groß darf der Pool im Kleingarten sein, was passiert
mit dem Wasser, wenn es nicht mehr so schön ist und darf der Pool
über den Winter stehen bleiben? Diese und noch viel mehr Fragen hat
Kleingärtnerin Nadine Witt mit Sven Wachtmann besprochen, er ist
Diplom Ingenieur für Gartenbau und Landesgartenfachberater vom
Landesverband Berlin der Gartenfreunde. Pools in Kleingartenanlagen
haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, schließlich werden
sie relativ günstig angeboten. Laut Kleingartengesetz darf ein Pool
nicht größer als 3,60 Meter im Durchmesser und maximal 90
Zentimeter hoch sein und darf nur aufgestellt, nicht eingegraben
werden. Bevor ein Pool aufgestellt wird, sollte man den
Gartenvorstand fragen und im Unterpachtvertrag bezeihungsweise der
Gartenordnung nachschauen. Die Regelungen können unterschiedlich
von Kleingartenverein zu Kleingartenverein sein. Ein großer Pool
fasst bis zu 9.000 Liter Wasser. Das ist Trinkwasser, das bei
Wasserknappheit nicht den Pflanzen zur Verfügung steht. In
besonders trockenen Sommern können Wasserentnahmesperren angeordnet
werden. Gebrauchtest Poolwasser ist Abwasser und muss laut §54
Wasserhaushaltsgesetz entsorgt werden, sprich abgepumpt und
abtransportiert werden. Das Wasser darf nicht einfach abgelassen
werden, weil Chlor und andere Rückstände (unter anderem von
Sonnencreme) im Wasser sind.
Viele haben einen Pool im Garten stehen. Aber geht das so ohne
weiteres? Wie groß darf der Pool im Kleingarten sein, was passiert
mit dem Wasser, wenn es nicht mehr so schön ist und darf der Pool
über den Winter stehen bleiben? Diese und noch viel mehr Fragen hat
Kleingärtnerin Nadine Witt mit Sven Wachtmann besprochen, er ist
Diplom Ingenieur für Gartenbau und Landesgartenfachberater vom
Landesverband Berlin der Gartenfreunde. Pools in Kleingartenanlagen
haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, schließlich werden
sie relativ günstig angeboten. Laut Kleingartengesetz darf ein Pool
nicht größer als 3,60 Meter im Durchmesser und maximal 90
Zentimeter hoch sein und darf nur aufgestellt, nicht eingegraben
werden. Bevor ein Pool aufgestellt wird, sollte man den
Gartenvorstand fragen und im Unterpachtvertrag bezeihungsweise der
Gartenordnung nachschauen. Die Regelungen können unterschiedlich
von Kleingartenverein zu Kleingartenverein sein. Ein großer Pool
fasst bis zu 9.000 Liter Wasser. Das ist Trinkwasser, das bei
Wasserknappheit nicht den Pflanzen zur Verfügung steht. In
besonders trockenen Sommern können Wasserentnahmesperren angeordnet
werden. Gebrauchtest Poolwasser ist Abwasser und muss laut §54
Wasserhaushaltsgesetz entsorgt werden, sprich abgepumpt und
abtransportiert werden. Das Wasser darf nicht einfach abgelassen
werden, weil Chlor und andere Rückstände (unter anderem von
Sonnencreme) im Wasser sind.
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