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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wir halten fest: ein VAR darf nur bei eingreifen bei
Torentscheidungen, Elfmetern, direkten roten Karten oder bei
Verwechslung von Spielern. Dass eigentlich ein Nürnberger Spieler
das Foul begangen hat, war doch aber eigentlich eine
Verwechslung. Und spätestens bei der Frage, ob nicht eine
glatte rote Karte angebracht gewesen wäre, hätte den VAR zum
Eingriff reichen müssen. VAR = Völlig absurde Reaktionen!
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