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Beschreibung
vor 1 Jahr
Bei uneinbringlichen Forderungen kommt es zu Korrekturen bei der
Vorsteuer. Denn für unbezahlte Verbindlichkeiten kann man keinen
Vorsteuerabzug beanspruchen. Je nach Stand und Ausrichtung des
Insolvenzverfahrens ergeben sich jedoch bei geplanter Fortführung
und Abwicklung oder auch bei einem Haircut unterschiedliche
Regelungen im Detail. Die wesentlichen Konstellationen erörtern wir
gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei
Falk in Mannheim.
Vorsteuer. Denn für unbezahlte Verbindlichkeiten kann man keinen
Vorsteuerabzug beanspruchen. Je nach Stand und Ausrichtung des
Insolvenzverfahrens ergeben sich jedoch bei geplanter Fortführung
und Abwicklung oder auch bei einem Haircut unterschiedliche
Regelungen im Detail. Die wesentlichen Konstellationen erörtern wir
gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei
Falk in Mannheim.
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