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Medizinprodukte, zum Beispiel Trainingsgeräte in einer
Physiotherapiepraxis, müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
gekennzeichnet, betrieben und gewartet werden. Passiert das nicht,
kann das gravierende rechtliche Folgen haben. Ganz schlimm wird es,
wenn es dann zu Unfällen kommt. Die Regelungen, die seit Mai 2017
für Medizinprodukte gelten, sind in der „EU-Verordnung über
Medizinprodukte“ festgehalten. Für vorher zugelassene Geräte gab es
eine Übergangsfrist, die jetzt abgelaufen ist. Im Podcast berichtet
Michael Faßbender von der Physiomed Elektromedizin AG, was das für
Dich und Deine Praxis bedeutet.
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„Update zur EU-Verordnung Medizinprodukte“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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