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Beschreibung
vor 1 Jahr
Diese Woche im Fokus der Gesundheitskommission des Nationalrats:
Das Kostendämpfungspaket 2. Dabei diskutierten wir unter anderem
die Preismodelle bei Medikamenten.
Heute definiert das Bundesamt für Gesundheit BAG den Preis eines
Medikaments. Dabei stellt das BAG einen Auslandspreisvergleich
sowie einen therapeutischen Quervergleich an. Das heisst: Das BAG
schaut, wie teuer das Medikament im Ausland ist, und wie teuer
Medikamente sind, die eine ähnliche Wirkung haben. Aus diesen
beiden Vergleichen legt das BAG den auf der sogenannten
Spezialitätenliste festgeschriebenen Preis fest.
Bei neuen Medikamenten, bei denen die Wirkung noch unklar ist,
und deren Preise nicht auf der Basis der Wirksamkeit festgelegt
werden können, gibt es selten so genannte Preismodelle. Das
heisst: Die Krankenversicherung erhält Geld zurück, wenn die
Behandlung beim Patienten nicht anschlägt. Zufriedenheit oder
Geld zurück. Diese Rabatte kennen nur die involvierten Parteien
aber nicht die Öffentlichkeit (diese kennt den
Maximalpreis).
Nun möchte die Gesundheitskommission des Nationalrats, dass
solche vertraulichen Rabatte nicht mehr möglich sein sollen. Die
heutigen Einsparungen belaufen sich auf CHF 200 Mio. pro Jahr.
Mit diesem Entscheid verhindert sie Rabatte und riskiert höhere
Medikamentenausgaben. Unverständlich.
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