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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die Steuerschraube schreckt auch vor den Kryptos nicht zurück.
Bitcoin, NFTs & Co sind handelbare Wirtschaftsgüter. Im
Einkommensteuergesetzbuch fallen sie ganz pragmatisch unter die
privaten Veräußerungsgeschäfte. Steuerfrei bleibt der Gewinn nach
einem Verkauf wie bei Gold nach nur einem Jahr Sperrfrist. Ist das
Kunst? Oder: Kann das besteuert werden? Bei NFTs gelten
möglicherweise gewerbliche Steuersätze. Experte Dr. Christopher
Arendt (acconsis) spricht auf dem 12. Münchner Börsentag der V-Bank
auch über den Bored Ape Yacht Club und Immobiliengeschäfte mit
Blockchaintechnologie.
Bitcoin, NFTs & Co sind handelbare Wirtschaftsgüter. Im
Einkommensteuergesetzbuch fallen sie ganz pragmatisch unter die
privaten Veräußerungsgeschäfte. Steuerfrei bleibt der Gewinn nach
einem Verkauf wie bei Gold nach nur einem Jahr Sperrfrist. Ist das
Kunst? Oder: Kann das besteuert werden? Bei NFTs gelten
möglicherweise gewerbliche Steuersätze. Experte Dr. Christopher
Arendt (acconsis) spricht auf dem 12. Münchner Börsentag der V-Bank
auch über den Bored Ape Yacht Club und Immobiliengeschäfte mit
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