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  4. #Legal Insights | Defense & Security Briefing – Verteidigungsvergaberecht
Mit der aktuellen Folge unseres Gleiss Lutz-Podcasts starten wir
zugleich unsere neue Reihe „Defense & Security Briefing“. In
dieser Reihe werden wir zukünftig rechtliche Herausforderungen
und Fragestellungen, die die Defense & Security-Branche in
besonderer Weise betreffen, mit verschiedenen Experten von Gleiss
Lutz diskutieren.

In der ersten Folge beleuchtet unser Experte für Öffentliches
Recht und Vergaberecht, Marco König, gemeinsam mit unserem
Defense & Security-Experten, dem ehemaligen
Bundeswehr-Offizier, Christoph Goller, das Thema
„Verteidigungsvergaberecht“, das vor dem Hintergrund des
100-Milliarden-Sondervermögens für die Bundeswehr und einem
aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf besonders in den Fokus
rückt. Dabei gehen sie insbesondere auf das Vergaberecht und
seine Rechtsschutzmöglichkeiten ein. Sie erläutern, dass
sogenannte Bereichsausnahmen vorsehen können, dass das
Vergaberecht zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen auf
öffentliche Verteidigungsgüterbeschaffungen nicht umfassend
anwendbar ist. In diesem Zusammenhang diskutieren Marco König und
Christoph Goller, inwiefern die Entscheidung des OLG Düsseldorf
für konkurrierende Rüstungsunternehmen in der Zukunft potentiell
problematisch und vielleicht auch in der Sache kritikwürdig und
somit angreifbar ist. Dabei gehen sie auf Neuerungen durch das
2022 erlassene Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz ein
sowie auf die Möglichkeit, Vergabeverfahren mit einem besonders
geregelten Vertraulichkeitsschutz durchzuführen.

Für weitere Informationen zum
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz lesen Sie auch
folgenden Beitrag:
https://www.gleisslutz.com/de/aktuelles/know-how/bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz

 
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„#Legal Insights | Defense & Security Briefing – Verteidigungsvergaberecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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