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Beschreibung
vor 2 Jahren
Steuervorauszahlungen aus der Vergangenheit mit Verlusten der
Gegenwart verrechnen. Dieser naheliegende Vermögensschatz lässt
sich trotz Mindestbesteuerung beim Verlustrücktrag und
Verrechnungsanspruch des Finanzamtes in der Praxis durchaus heben.
Welche Klippen dabei zu umschiffen sind, besprechen wir gemeinsam
mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in
Mannheim.
Gegenwart verrechnen. Dieser naheliegende Vermögensschatz lässt
sich trotz Mindestbesteuerung beim Verlustrücktrag und
Verrechnungsanspruch des Finanzamtes in der Praxis durchaus heben.
Welche Klippen dabei zu umschiffen sind, besprechen wir gemeinsam
mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in
Mannheim.
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