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Beschreibung
vor 1 Jahr
Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden: Die AfD
bleibt ein rechtsextremer Verdachtsfall und darf vom
Verfassungsschutz beobachtet werden. Und 400.000 Euro soll ein
Bankräuber in Augsburg erbeutet haben. Er bestreitet aber, je in
Augsburg gewesen zu sein. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
bleibt ein rechtsextremer Verdachtsfall und darf vom
Verfassungsschutz beobachtet werden. Und 400.000 Euro soll ein
Bankräuber in Augsburg erbeutet haben. Er bestreitet aber, je in
Augsburg gewesen zu sein. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
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